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Geschäftsordnung
für den Fahrgastbeirat bei der SVP Stadtverkehr Pforzheim GmbH & Co. KG§1 Aufgaben und Ziele
(1) Der Fahrgastbeirat ist unabhängiges Bindeglied zwischen den Fahrgästen und der SVP. Er ist kein Organ der SVP und nicht an ein Gesellschaftsorgan gebunden. Er wird in seiner Arbeit von der SVP unterstützt.(2) Wesentliche Zielsetzung des Fahrgastbeirats ist die Berücksichtigung der Interessen der unterschiedlichen Fahrgastgruppen.(3) Der Fahrgastbeirat bündelt eingereichte Verbesserungsvorschläge seiner Mitglieder und von Fahrgästen.(4) Er bringt Anregungen und Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastsituation, zur Akzeptanz und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein.(5) Der Fahrgastbeirat informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit und deren Ergebnisse in Form von Pressemitteilungen. Die SVP wird hierüber vor Veröffentlichung informiert.§ 2 Zusammensetzung und Rechtsstellung(1) Der Fahrgastbeirat besteht aus 5 Vertretern von Gruppierungen und Vereinen, die Fahrgastinteressen vertreten, und 5 Vertretern der Fahrgäste. Diese 10 Mitglieder sind stimmberechtigt.(2) Folgende Gruppierungen und Vereine, die Fahrgastinteressen vertreten, sind berechtigt, einen Vertreter in den Fahrgastbeirat zu entsenden: a. Gesamtelternbeirat b. Gesamtschülerbeirat c. Kreisseniorenrat Enzkreis – Stadt Pforzheim e.V. d. Lebenshilfe Pforzheim Enzkreis e.V. e. PRO BAHN e.V.(3) Der Fahrgastbeirat kann seine Zusammensetzung mit einfacher Mehrheit gem. § 4 Absatz 8 ändern. Es müssen jedoch stets mindestens 5 Gruppierungen und Vereine, die Fahrgastinteressen vertreten, das Recht zur Entsendung eines Vertreters besitzen. Zudem müssen stets mindestens 5 Vertreter der Fahrgäste dem Beirat angehören.
(4) Die Mitglieder des Fahrgastbeirates arbeiten ehrenamtlich.(5) Der Fahrgastbeirat tritt für drei Jahre zusammen.
§ 3 Bewerbungs- und Auslosungsverfahren für die Vertreter der Fahrgäste(1) Die Vertreter der Fahrgäste werden mittels eines Bewerbungs- und Auslosungsverfahrens bestimmt.(2) Die Organisation des Bewerbungsverfahrens obliegt der SVP. Insbesondere informiert Sie hierzu die örtliche Tagespresse über die Eröffnung des Bewerbungsverfahrens und sammelt die eingegangenen Bewerbungen. Nach einer Rücklauffrist von vier Wochen lost der amtierende Fahrgastbeirat die neuen Vertreter der Fahrgäste aus allen eingegangenen Bewerbungen aus.(3) Scheiden Vertreter der Fahrgäste vor Ablauf der Tätigkeitsperiode gem. § 2 Absatz 5 aus, lost der amtierende Fahrgastbeirat neue Vertreter aus den zu seiner eigenen Zusammensetzung eingegangenen Bewerbungen aus. Ist dies nicht möglich, weil z. B. keine weiteren Bewerbungen vorliegen oder die Bewerber ihr Interesse zurückziehen, wird für die offenen Stellen ein Bewerbungsverfahren gem. Absatz 2 durchgeführt. Scheiden im letzten halben Jahr der Tätigkeitsperiode des Beirats Vertreter der Fahrgäste aus, entscheidet der Fahrgastbeirat mit einfacher Mehrheit gem. § 4 Absatz 8, ob entweder auf die Nachbesetzung verzichtet wird oder die Tätigkeitsperiode des Fahrgastbeirats früher endet und das Verfahren gem. Absatz 2 durchgeführt wird.
§ 4 Organisation und Arbeitsweise(1) Die Sitzungen des Fahrgastbeirats finden je nach Bedarf, mindestens jedoch alle drei bis vier Monate statt. Die SVP lädt im Auftrag des Fahrgastbeirats zur Sitzung ein, erstellt in Abstimmung mit der Sprecherin / dem Sprecher die Tagesordnung und versendet die Sitzungsunterlagen.(2) Tagungsort und –zeit werden in Absprache mit der SVP festgelegt.(3) Die SVP stellt den Sitzungsraum und die für die Sitzung notwendige Ausstattung zur Verfügung.(4) Bei der SVP wird ein Fach für die eingehende Post an den Fahrgastbeirat eingerichtet. Der Posteingang wird durch den für die Unterstützung des Fahrgastbeirats zuständigen Mitarbeiter der SVP bestätigt. Der Absender erhält im Auftrag des Beirats von der SVP eine Zwischennachricht, dass das vorgebrachte Anliegen in der nächsten Sitzung des Beirats behandelt wird. Die Post wird an die Sprecherin / den Sprecher des Fahrgastbeirats weitergeleitet, die / der entscheidet, ob die Eingabe bereits vor der nächsten Sitzung des Beirats der zuständigen Stelle zur Stellungnahme vorgelegt wird. Die Eingabe wird in der auf den Eingang bei der SVP folgenden Sitzung behandelt. Näheres hierzu regelt § 5 Absatz 3.
(5) Die Kosten für die organisatorische Arbeit werden von der SVP übernommen.(6) Der Fahrgastbeirat wählt eine Sprecherin oder einen Sprecher und bis zu drei Stellvertreter(innen). Die Aufgabe der Sprecherin / des Sprechers besteht in der Leitung der Sitzungen und in der Öffentlichkeitsarbeit.(7) Die SVP fertigt von jeder Sitzung ein Protokoll, welches den Mitgliedern und dem Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrsbetriebe spätestens zwei Wochen nach der Sitzung zugesandt wird.
(8) Beschlüsse werden, sofern in dieser Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt ist, mit der einfachen Mehrheit aller abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.(9) Mindestens 1 Vertreter der SVP nimmt an den Sitzungen teil, um die organisatorische Unterstützung (u. a. durch Führung des Protokolls) zu gewährleisten. Vertreter des Eigenbetriebs Pforzheimer Verkehrsbetriebe (EPV) sind berechtigt, an den Sitzungen des Fahrgastbeirats als Gast teilzunehmen. Die Vertreter der SVP und des EPV sind nicht stimmberechtigt.
§ 5 Behandlung von Vorschlägen(1) Die Anregungen, Hinweise und Beschlüsse des Fahrgastbeirats werden über die SVP den zuständigen Stellen zur Stellungnahme bzw. weiteren Veranlassung weitergeleitet.(2) Die Vertreter der SVP berichten dem Fahrgastbeirat in der folgenden Sitzung über die Stellungnahmen und Ergebnisse. Bei dringenden Themen sollen die Stellungnahmen den Mitgliedern bereits zusammen mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugesandt werden.(3) Vorschläge, Hinweise und Beschwerden aus der Öffentlichkeit, die dem Fahrgastbeirat vorgebracht wurden – einschließlich der postalisch eingegangenen Eingaben gemäß § 4 Absatz 4 –, werden in der auf den Eingang folgenden Sitzung des Beirats behandelt. Nach erfolgter abschließender Behandlung im Fahrgastbeirat erhalten die Einsender in seinem Auftrag durch die SVP eine Benachrichtigung mit den Beratungsergebnissen.
§ 6 Änderung der Geschäftsordnung
(1) Die Geschäftsordnung kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Änderungen, die die Mindestvorgaben aus § 36 Verkehrsvertrag (Anlage 1 zu dieser Geschäftsordnung) unterschreiten, sind nicht zulässig.
§ 7 InkrafttretenDie Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Fahrgastbeirats am 09.09.2008 in Pforzheim mehrheitlich beschlossen und tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.
Anlage 1
Auszug aus dem zwischen dem Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrsbetriebe, der SVP Stadtverkehr Pforzheim GmbH & Co. KG und der Veolia Verkehr Regio GmbH geschlossenen Verkehrsvertrag vom 29.08.2006:
§ 36 Fahrgastbeirat
Die SVP bildet auf Wunsch der Stadt bei sich einen Fahrgastbeirat. Dieser ermöglicht mindestens je 5 zufällig ausgewählten Vertretern von Fahrgästen und mindestens 5 Vertretern von Gruppierungen und Vereinen, die Fahrgastinteressen vertreten, die Mitwirkung bei allen fahrgastrelevanten Fragen. Der Fahrgastbeirat muss mindestens zwei Mal im Jahr tagen. Die Niederschrift über seine Sitzungen sind der Stadt innerhalb von zwei Wochen nach Sitzung zuzuleiten. Vertreter der Stadt können an den Sitzungen des Fahrgastbeirats als Gast teilnehmen.
Geschäftsordnung (PdF)
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